Ihr
EU Führerschein
legal, rechtsicher
Führerschein
ohne MPU Test
EU-Führerschein
mit positivem
MPU Gutachten
alles bei
Tarabas68 Media
AnRo24 Media
EfGo24 Media
EU-Führerschein

 

Hier gilt
das Meldegesetz von
185 Tagen.
Artikel 13 Absatz 2
der Führerschein
Richtlinie
sagt hier aus:
"... eine vor dem 19.01.2013
erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund dieser
Bestimmung,
in keinsterweise,
eingeschrängt, eingezogen oder
aberkannt werden,..."

Ihr
Rolf Herbrechtsmeier

Kontakt Tarabas68:
Montag-Samstag
9.00Uhr-21.00Uhr

Telefon:
0 5234 - 202 9756
Mobil:
0 160 - 9960 2813
info@anro24.de

 


********************
DRINGENDE
WARNUNG
********************
EU-Führerscheine
die ohne Anreise
angeboten werden
sind illegal.
Ebenso können
gekaufte Papiere
nicht den
EU –Richtlinien
oder
nationalen Richtlinien
entsprechen.



Da Sie alleine vor dem Gesetz für die Rechtmässigkeit Ihres Führerscheines verantwortlich sind, vertrauen Sie den Spezialisten


Viel Erfolg für Ihren neuen EU-führerschein wünscht Tarabas 68



Der polnische EU – Führerschein wird als legal angesehen, denn auch die Polen setzen die EU-Richtlinien als Mitglied der EU in nationales Recht um.

Der polnische EU-Führerschein gilt gemeinhin als recht günstig, jedoch gibt es eine große Fußangel. Die polnischen Fahrschulen und Behörden erschweren unnötig die Führerscheinprüfung so sehr, dass selbst Berufskraftfahrer mit 20 jähriger Erfahrung hier locker durchfallen, in Theorie, wie in Praxis. Und das nicht nur einmal. Ebenso gilt die MPU in Polen als sehr schwer mit ähnlichen Durchfallquoten wie in Deutschland. So wird aus dem billigen polnischen EU-Führerschein schnell ein exorbitant teures Unterfangen mit unsicherem Ausgang. Es ist so zusagen das Survivaltraining für Führerscheinbewerber! Wenn der EU-Führerschein im Osten erworben werden soll, kann nur auf die Fahrschulen und Agenturen in Tschechien verwiesen werden. Näheres finden Sie hier.

Auch müssen diverse Warungen an dieser Stelle ausgesprochen werden.

Warnung vor dem EU Führerschein in 2 Monaten aus Polen!

Aufgrund vieler Anrufe weisen wir hier noch einmal darauf hin, dass auch der EU-Führerschein aus Polen, grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt werden muss.

Das gilt aber nur dann, wenn auch Sie das Meldegesetz, sprich die 185 Tageregelung eingehalten haben und auch eindeutig belegen können, „denn der Fahrer ist in Beweispflicht“.

Bei Google gibt es aktuell wieder einmal Angebote:

„EU Führerschein in Polen – innerhalb von 2 Monaten,..“

Das ist ganz einfach Betrug!

Die 3. EU Führerscheinrichtlinie sagt ganz klar aus:

„… es darf weder durch den EU Führerschein selber, noch durch Tatsachen hervor gehen, das der EU Führerschein vor Ablauf und Einhaltung der ” 185 Tage (!) Meldepflicht (Meldegesetz) ausgestellt wurde…“

Wenn Sie also im April 2011 in Polen zum EU Führerschein angemeldet wurden, dann aber in Juni 2011 den Polen EU Führerschein schon in Händen halte, ist dieser polnische EU Führerschein wertlos, da betrügerisch erworben.

Auf ihrem Europa Führerschein steht ein Prüfungsdatum und ein Ausstellungsdatum, in ihrem Ausländerausweis ein Anmeldedatum. Keinem Polizisten werden Sie klar machen können, das 2 Monate = 185 Tage sind.

Finger weg von Angeboten „EU Führerschein innerhalb von 2 Monaten in Polen ist Betrug“.

Dabei ist der EU Führerschein aus Polen recht preisgünstig, zu mindestens auf den ersten Blick.

Denn leider sind in der Regel beim EU-Führerschein Erwerb in Polen 3 Anreisen für mehrere Tage nötig.

Wirklich tragisch in Polen ist hier allerdings die wirklich “extreme” Durchfall Quote bei der Praktischen Prüfung, von ca. 95 % !
So sind in den meisten Fällen weitere Anreisen und Kosten für Nachprüfungen nötig.

 

 



Unsere Fahrschulen und auch Tschechien selbst sind der ideale Partner für Ihren legalen und rechtssicheren EU- Führerschein.

Selbstverständlich hält sich die Administration Tschechiens wortgetreu an die EU – Richtlinien ( 3. EU Führerscheinrichtlinie ) und hat diese in ihrer nationalen Gesetzgebung perfektumgesetzt.

Natürlich arbeiten die Fahrschulen in Tschechien sehr effizient und die Prüfungen sind recht einfach und auf jeden Fall sehr fair, die  Erfolgsquote liegt über 98% in Theorie und Praxis. Es gibt also keinen Grund, den EU-Führerschein nicht in Tschechien zu machen

Der Erwerb des EU Führerscheins in Tschechien  ist hier nahezu ein “Kinderspiel” !

Die legalen Möglichkeiten, die sich in Tschechien ergeben, aber auch die praktiken von schwarzen Schafen werden vom Insider Rolf Herbrechtsmeier immer wieder gnadenlos aufgedeckt. Wer sich aber an einfache Regeln wie die Überprüfung der Adresse der Agentur und der Zahlungsmodalitäten hält ist sicher hier auf der sicheren Seite.

Alle weiterm Informationen über den Ablauf, die Preise sowie die entsprechenden Fernsehberichte Fernsehberichte zum EU Führerschein Erwerb in Tschechien, mit unseren Fahrschulen vor Ort werden Sie hier finden.

Lesen hier weiter!

Es ist ganz einfach:

 

Sie erhalten zu Beginn eine persönliche Beratung über den Erwerb  eines rechtsgültigen EU Führerscheines durch einen unserer kompetenten  Mitarbeiter unter Telefon 0 52 34 – 204 260  bzw. 0 175 – 812 93 94.

Nachdem wir alle Fragen geklärt haben, melden Sie sich bei uns an. Dafür  benutzen Sie bitte diesen Link . Sie erhalten  im Anschluß an Ihre Anmeldung alle notwendigen Unterlagen für Ihren  Erwerb des EU Führerscheines.

Wir empfehlen Ihnen, den EU-Führerschein unter Einhaltung aller  EU-Vorschriften sowie Vorschriften des ausstellenden Landes  Tschechien zu erwerben. Dieser Führerschein ist somit rechtssicher und  Sie können mit ruhigen Gewissen in jede Polizeikontrolle kommen.

Um eine rechtsgültigen EU-führerschein zu erwerben MÜSSEN sie 2 mal anreisen!

Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • Europäischen Krankenversicherungskarte
  • Geburtsurkunde
  • Passbilder in EU – Norm – diese werden bei Ihrer 1. Anreise in Tschechien gemacht

 

Anreise zur Anmeldung des 2-Wohnsitzes

Zur Anmeldung der Beantragung der Geburtennummer bzw. Ihres  Wohnsitzes  reisen Sie jeweils Sonntags oder Dienstags bis gegen 16  Uhr.Jeweils Sonntags oder Dienstags werden dann alle notwendigen  Unterlagen für Ihren Wohnsitz ausgefüllt. Am folgenden Tag werden dann  alle notwendigen Behördengänge , wie Ausländerpolizei, Passbilder und  Notar durchgeführt. Bei dieser Anreise werden dann die Gebühren für den  Wohnsitz gezahlt. Ab Mittag können Sie dann wieder abreisen.

Anreise zur Prüfung zum EU-Führerschein

Sobald wir die Mitteilung erhalten, das Ihre Bürgerkarte sowie die  dazugehörige Geburtennummer ausgestellt ist, setzen wir uns mit Ihnen  zwecks der Absprache Ihres Prüfungstermies in Verbindung. Dies erfolgt  in der Regel nach ca. 2 Moanten. Am 1. Tag wird dann gemeinsam mit uns  Ihre Bürgerkarte sowie Ihre Geburtennummer bei der Ausländerpolizei  abgeholt. Am Tag der Prüfung werden Sie zur Führerscheinprüfungsbehörde  begleitet, um dort die theoretische sowie praktische Prüfung abzulegen.  Die Prüfung wird unter der Aufsicht eines Prüfungskommisars und eines  vereidigten Dolmetschers abgelegt. Danach werden wir gemeinsam zum  Magistrat gehen und eine Vollmacht beglaubigen lassen,damit wir Ihren  Führerschein nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 185 Tagen  beantragen und abholen können.Sie können natürlich nach Ablauf der 185  Tage mit uns gemeinsam den Führerschein bei der Behörde abholen.


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Rolf Herbrechtsmeier

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Unsere Arbeit steht im völligen Einklang mit der EU-Führerscheinrichtlinie

EU-Führerschein Erwerb mit einem positivem MPU Gutachten in Tschechien

Schauen Sie sich auf You Tube unsere

Berichte
zum EU-Führerschein

an

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Mit den Spezialisten von Tarabas 68 zum legalen und rechtsichern EU-Führerschein aus Tschechien oder der Slowakai