Der polnische EU – Führerschein wird als legal angesehen, denn auch die Polen setzen die EU-Richtlinien als Mitglied der EU in nationales Recht um.
Der polnische EU-Führerschein gilt gemeinhin als recht günstig, jedoch gibt es eine große Fußangel. Die polnischen Fahrschulen und Behörden erschweren unnötig die Führerscheinprüfung so sehr, dass selbst Berufskraftfahrer mit 20 jähriger Erfahrung hier locker durchfallen, in Theorie, wie in Praxis. Und das nicht nur einmal. Ebenso gilt die MPU in Polen als sehr schwer mit ähnlichen Durchfallquoten wie in Deutschland. So wird aus dem billigen polnischen EU-Führerschein schnell ein exorbitant teures Unterfangen mit unsicherem Ausgang. Es ist so zusagen das Survivaltraining für Führerscheinbewerber! Wenn der EU-Führerschein im Osten erworben werden soll, kann nur auf die Fahrschulen und Agenturen in Tschechien verwiesen werden. Näheres finden Sie hier.
Auch müssen diverse Warungen an dieser Stelle ausgesprochen werden.
Warnung vor dem EU Führerschein in 2 Monaten aus Polen!
Aufgrund vieler Anrufe weisen wir hier noch einmal darauf hin, dass auch der EU-Führerschein aus Polen, grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt werden muss.
Das gilt aber nur dann, wenn auch Sie das Meldegesetz, sprich die 185 Tageregelung eingehalten haben und auch eindeutig belegen können, „denn der Fahrer ist in Beweispflicht“.
Bei Google gibt es aktuell wieder einmal Angebote:
„EU Führerschein in Polen – innerhalb von 2 Monaten,..“
Das ist ganz einfach Betrug!
Die 3. EU Führerscheinrichtlinie sagt ganz klar aus:
„… es darf weder durch den EU Führerschein selber, noch durch Tatsachen hervor gehen, das der EU Führerschein vor Ablauf und Einhaltung der ” 185 Tage (!) Meldepflicht (Meldegesetz) ausgestellt wurde…“
Wenn Sie also im April 2011 in Polen zum EU Führerschein angemeldet wurden, dann aber in Juni 2011 den Polen EU Führerschein schon in Händen halte, ist dieser polnische EU Führerschein wertlos, da betrügerisch erworben.
Auf ihrem Europa Führerschein steht ein Prüfungsdatum und ein Ausstellungsdatum, in ihrem Ausländerausweis ein Anmeldedatum. Keinem Polizisten werden Sie klar machen können, das 2 Monate = 185 Tage sind.
Finger weg von Angeboten „EU Führerschein innerhalb von 2 Monaten in Polen ist Betrug“.
Dabei ist der EU Führerschein aus Polen recht preisgünstig, zu mindestens auf den ersten Blick.
Denn leider sind in der Regel beim EU-Führerschein Erwerb in Polen 3 Anreisen für mehrere Tage nötig.
Wirklich tragisch in Polen ist hier allerdings die wirklich “extreme” Durchfall Quote bei der Praktischen Prüfung, von ca. 95 % !
So sind in den meisten Fällen weitere Anreisen und Kosten für Nachprüfungen nötig.
Unsere Fahrschulen und auch Tschechien selbst sind der ideale Partner für Ihren legalen und rechtssicheren EU- Führerschein.
Selbstverständlich hält sich die Administration Tschechiens wortgetreu an die EU – Richtlinien ( 3. EU Führerscheinrichtlinie ) und hat diese in ihrer nationalen Gesetzgebung perfektumgesetzt.
Natürlich arbeiten die Fahrschulen in Tschechien sehr effizient und die Prüfungen sind recht einfach und auf jeden Fall sehr fair, die Erfolgsquote liegt über 98% in Theorie und Praxis. Es gibt also keinen Grund, den EU-Führerschein nicht in Tschechien zu machen
Der Erwerb des EU Führerscheins in Tschechien ist hier nahezu ein “Kinderspiel” !
Die legalen Möglichkeiten, die sich in Tschechien ergeben, aber auch die praktiken von schwarzen Schafen werden vom Insider Rolf Herbrechtsmeier immer wieder gnadenlos aufgedeckt. Wer sich aber an einfache Regeln wie die Überprüfung der Adresse der Agentur und der Zahlungsmodalitäten hält ist sicher hier auf der sicheren Seite.
Alle weiterm Informationen über den Ablauf, die Preise sowie die entsprechenden Fernsehberichte Fernsehberichte zum EU Führerschein Erwerb in Tschechien, mit unseren Fahrschulen vor Ort werden Sie hier finden.
Lesen hier weiter!
Es ist ganz einfach:
Sie erhalten zu Beginn eine persönliche Beratung über den Erwerb eines rechtsgültigen EU Führerscheines durch einen unserer kompetenten Mitarbeiter unter Telefon 0 52 34 – 204 260 bzw. 0 175 – 812 93 94.
Nachdem wir alle Fragen geklärt haben, melden Sie sich bei uns an. Dafür benutzen Sie bitte diesen Link . Sie erhalten im Anschluß an Ihre Anmeldung alle notwendigen Unterlagen für Ihren Erwerb des EU Führerscheines.
Wir empfehlen Ihnen, den EU-Führerschein unter Einhaltung aller EU-Vorschriften sowie Vorschriften des ausstellenden Landes Tschechien zu erwerben. Dieser Führerschein ist somit rechtssicher und Sie können mit ruhigen Gewissen in jede Polizeikontrolle kommen.
Um eine rechtsgültigen EU-führerschein zu erwerben MÜSSEN sie 2 mal anreisen!
Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Europäischen Krankenversicherungskarte
- Geburtsurkunde
- Passbilder in EU – Norm – diese werden bei Ihrer 1. Anreise in Tschechien gemacht
Anreise zur Anmeldung des 2-Wohnsitzes
Zur Anmeldung der Beantragung der Geburtennummer bzw. Ihres Wohnsitzes reisen Sie jeweils Sonntags oder Dienstags bis gegen 16 Uhr.Jeweils Sonntags oder Dienstags werden dann alle notwendigen Unterlagen für Ihren Wohnsitz ausgefüllt. Am folgenden Tag werden dann alle notwendigen Behördengänge , wie Ausländerpolizei, Passbilder und Notar durchgeführt. Bei dieser Anreise werden dann die Gebühren für den Wohnsitz gezahlt. Ab Mittag können Sie dann wieder abreisen.
Anreise zur Prüfung zum EU-Führerschein
Sobald wir die Mitteilung erhalten, das Ihre Bürgerkarte sowie die dazugehörige Geburtennummer ausgestellt ist, setzen wir uns mit Ihnen zwecks der Absprache Ihres Prüfungstermies in Verbindung. Dies erfolgt in der Regel nach ca. 2 Moanten. Am 1. Tag wird dann gemeinsam mit uns Ihre Bürgerkarte sowie Ihre Geburtennummer bei der Ausländerpolizei abgeholt. Am Tag der Prüfung werden Sie zur Führerscheinprüfungsbehörde begleitet, um dort die theoretische sowie praktische Prüfung abzulegen. Die Prüfung wird unter der Aufsicht eines Prüfungskommisars und eines vereidigten Dolmetschers abgelegt. Danach werden wir gemeinsam zum Magistrat gehen und eine Vollmacht beglaubigen lassen,damit wir Ihren Führerschein nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 185 Tagen beantragen und abholen können.Sie können natürlich nach Ablauf der 185 Tage mit uns gemeinsam den Führerschein bei der Behörde abholen.
Da Sie alleine vor dem Gesetz für die Rechtmässigkeit Ihres Führerscheines verantwortlich sind, vertrauen Sie den Spezialisten