Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragspartner
Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und Auftragnehmer. Geschäftsgegenstand des Auftragnehmers ist die Vermittlung von Führerscheinbewerbern an Fahrschulen im europäischen Ausland.
§ 2 Vertragsabschluß
Ein Vertragsverhältnis kommt zustande durch das Versenden des ausgefüllten Anmeldeformulars des Auftragnehmers. Einer gesonderten Erklärung bzw. Bestätigung des Auftragnehmers bedarf es nicht.
§ 3 Leistungsumfang, Haftung, Preise
-
Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis obliegen allein dem Auftraggeber.
-
Die Dienstleistung des Auftragnehmers besteht darin, dem Auftraggeber eine Fahrschule im europäischen EU-Ausland zu vermitteln, bei der der Auftragnehmer eine Fahrerlaubnis erwerben kann. Die Tätigkeit des Auftragnehmers ist eine reine Vermittlungstätigkeit; demzufolge geht der Auftraggeber eigenständige vertragliche Beziehungen zu den weiteren Anbietern (z.B. Hotel/Pension, Fahrschule) ein. Die sich aus diesen Vertragsbeziehungen ergebenden Rechte und Pflichten bestehen demgemäß nur zwischen dem Auftraggeber und den jeweiligen Anbietern.
Gewährleistungsansprüche, die aus diesen vertraglichen Beziehungen resultieren, müssen daher ebenfalls beim jeweiligen Anbieter geltend gemacht werden.
Die Ausbildungskosten werden direkt bei der Fahrschule vor der Schulung bezahlt. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Für die Vermittlungstätigkeit hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Dienstleistungsgebühr iHv. 300,- € zu entrichten. Diese Dienstleistungsgebühr ist Bestandteil des Gesamtpreises, der auf der Homepage des Auftragnehmers unter der Rubrik "Preise" aufgeführt ist.
-
Offensichtliche Leistungsmängel im Rahmen des Vermittlungsvertrages können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach erbrachter Leistung schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt worden sind. Für weitergehende Schäden haftet der Auftragnehmer - mit Ausnahme bei Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit - nur aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
-
Eine Haftung des Auftragnehmers bei Nichtbestehen der Führerschein-Prüfung besteht nicht. Es wird jedoch von der Fahrschule die Möglichkeit einer Nachprüfung zum Preis von pauschal 120,- € angeboten. Die Gebühr für die Nachprüfung ist bei der Fahrschule zu entrichten. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, daß vor den Fahrstunden und der Prüfung kein Alkohol und keine Betäubungsmittel eingenommen werden dürfen. Der Auftraggeber ist zur vollen Ersatzleistung bei Zuwiderhandlung verpflichtet. Dies gilt auch bei Verweigerung einer angebotenen Kontrolle durch ein Meßgerät.
§ 4 Fälligkeiten
Der Gesamtpreis ist auf zwei mal zu bezahlen.
§ 5 Rücktritt/Verspätung
Sollte der Auftraggeber den bestätigten Anreisetermin nicht einhalten können, so hat er den Auftragnehmer hiervon schriftlich oder telefonisch spätestens vier Tage von Ablauf des vereinbarten Termins zu informieren. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten der bis zu vier Wochen später sein kann.
§ 6 Datenschutz
Im Wege ordnungsgemäßer Leistungsdurchführung werden gemäß § 33 BDSG personenbezogene Daten gespeichert, die nicht an Dritte weitergeleitet werden. Der elektronischen Speicherung wird zugestimmt.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte innerhalb der Geschäftsbedingungen ein Teil nicht rechtswirksam sein, so ist er durch eine rechtswirksame Alternative zu ersetzen. Die übrigen Teile der AGB bleiben hierdurch unberührt.
§ 8 Gesetze
Für eventuelle Gesetzesänderungen auf dem Gebiet der tschechischen Republik übernehmen wir keine Garantie.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung gem. § 312 d BGB innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an:
AnRo24 Media
Auf der Moorlage 39
32805 Horn - Bad Meinberg
Fax-Nr.: 0 52 34 - 202 69 09
E-Mail: info@anro24.de
Gewährleistungsansprüche, die aus diesen vertraglichen Beziehungen resultieren, müssen daher ebenfalls beim jeweiligen Anbieter geltend gemacht werden.
Die Ausbildungskosten werden direkt bei der Fahrschule vor der Schulung bezahlt. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Für die Vermittlungstätigkeit hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Dienstleistungsgebühr iHv. 300,- € zu entrichten. Diese Dienstleistungsgebühr ist Bestandteil des Gesamtpreises, der auf der Homepage des Auftragnehmers unter der Rubrik "Preise" aufgeführt ist.
Eine Haftung des Auftragnehmers bei Nichtbestehen der Führerschein-Prüfung besteht nicht. Es wird jedoch von der Fahrschule die Möglichkeit einer Nachprüfung zum Preis von pauschal 120,- € angeboten. Die Gebühr für die Nachprüfung ist bei der Fahrschule zu entrichten. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, daß vor den Fahrstunden und der Prüfung kein Alkohol und keine Betäubungsmittel eingenommen werden dürfen. Der Auftraggeber ist zur vollen Ersatzleistung bei Zuwiderhandlung verpflichtet. Dies gilt auch bei Verweigerung einer angebotenen Kontrolle durch ein Meßgerät.
§ 4 Fälligkeiten
Der Gesamtpreis ist auf zwei mal zu bezahlen.AnRo24 Media
Auf der Moorlage 39
32805 Horn - Bad Meinberg
Fax-Nr.: 0 52 34 - 202 69 09
E-Mail: info@anro24.de

