3. Führerscheinrichtlinie

Die 3. Führerscheinrichtlinie ist am 19.01.2007 in Kraft getreten, so weit so gut. Allerdings muß sie nun aber erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Es wurden in letzter Zeit in den Medien bewußte Fehlinformationen zur 3. Führerscheinrichtlinie veröffentlicht, wo berichtet wurde, das man einen Eu-Führerschein im Ausland nicht mehr erwerben kann. Diese Informationen entsprechen aber definitiv nicht der Wahrheit.

Bitte lesen Sie: Seite 8 - 9, Artikel 13, Absatz 2. 

Der Artikel 13, Absatz 2 tritt allerdings erst am 19.01.2013 in Kraft

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